Die Arbeit der Kundenberater*innen wird anspruchsvoller. Ohne eine FIDLEG-konforme Eignungsprüfung geht in der Finanzberatung fast nichts mehr.
NEUE ANFORDERUNGEN: FIDLEG und Kundenschutz
Das Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG schafft neue Anforderungen für den Kundenschutz, die grosse Auswirkungen auf die Arbeit aller Kundenberater*innen in der Finanzberatungsbranche haben.
- Grundsätzlich ist eine Kundenberatung neu nur mit der genauen Abklärung der effektiven Verhältnisse und der zukünftigen Wünsche der Kund*innen – eben einer Eignungsprüfung – sowie mit einer detaillierten Dokumentation der bei jedem Gespräch getroffenen Entscheide möglich.
FIDLEG: Geltungsbereich
Die Vorschriften des FIDLEG gelten für alle Personen (Finanzdienstleister*innen, Kundenberater*innen), die gewerbsmässig Finanzdienstleistungen in der Schweiz oder für Kund*innen in der Schweiz erbringen.
Das heisst, dass alle Finanzintermediär*innen, die Kund*innen ein Finanzinstrument anbieten, die Vorschriften des FIDLEG respektieren müssen.
KUNDENBERATUNG NEU: Was ändert sich in der Beratung durch FIDLEG
Die Anforderungen sind vielfältig und herausfordernd.
- Die Anlagerisiken müssen für Kund*innen unter Berücksichtigung ihrer Anlageziele finanziell tragbar sein.
- Die Kund*innen müssen die Risiken verstehen und bereit sein, diese zu tragen.
- Enthält die Dienstleistung eine fortlaufende Beurteilung über die Eignung der empfohlenen Finanzinstrumente, so ist die Eignungsprüfung während der Dauer des Beratungs- oder Verwaltungsverhältnisses laufend zu wiederholen.
- Eine Beratung ist zukünftig nur mit genauer Abklärung der Verhältnisse und Wünsche der Kund*innen sowie mit einer detaillierten Dokumentation der getroffenen Entscheide möglich.
KUNDENBERATUNG NEU: Was bedeuten die Vorschriften für die Anlageberatung, die Vermögensverwaltung und das bisherige Private Banking?
- Wichtig ist nicht mehr das, was Finanzintermediär*innen an Vermögen verwalten, sondern das, was sie explizit nicht verwalten.
- Anlageberatungen mit Kenntnis des gesamten Kundenportfolios und Vermögensverwaltung können nicht mehr wie gewohnt fortgeführt werden. Es muss immer eine Eignungsprüfung durchgeführt werden.
- Wichtig ist nicht mehr nur, was für die Verwaltung oder die Anlageberatung von den Kund*innen zur Verfügung gestellt wird, sondern die Finanzberater*innen müssen vor allem jenen Teil des Vermögens kennen, der nicht angelegt oder verwaltet wird.
Das stellt nicht nur, aber vor allem Banken vor grosse Probleme. Mit der Vermittlung von z.B. einer Hypothek, kennt die Bank das gesamte Kundenportefeuille der Kund*innen. Das bedeutet, sie kann den Kund*innen nun nicht einfach eine weitere Anlage verkaufen, ohne eine Eignungsprüfung durchzuführen.
ANLAGENVERKAUF: Mit Eignungsprüfung 100% rechtssichere Beratung
Bei jedem möglichen Anlageverkauf ist zuerst die neue Risikosituation der Kund*innen zu erfassen, zu berechnen, darzustellen und beweissichernd abzulegen.
- Die Kenntnis der Steuererklärung und das einfache Nachführen möglicher Wünsche der Kund*innen auf einem Fragebogen ist nach Ansicht vieler Expert*innen ungenügend.
- FIDLEG verlangt bei einer Anlageberatung mit Kenntnis des gesamten Kundenportfolios oder einer Vermögensverwaltung immer eine Eignungsprüfung.
Paradigmenwechsel IN DER FINANZBERATUNG: Der Kundenschutz im Mittelpunkt
- Persönliche Verhältnisse, Risikofähigkeit und -willigkeit der Kund*innen bestimmen die Ziele der Beratung.
- Das Risiko einer Anlageempfehlung liegt in den Verhältnissen der Kund*innen – nicht mehr im Produkt.
- Die Höhe der Lebenshaltungskosten bestimmen die Massnahmen – nicht die zukünftigen Altersrenten.
- Das Verständnis der Kund*innen für die empfohlenen Finanzinstrumente muss nachgewiesen werden.
- Alle Tätigkeiten, Kontakte, Kosten und Beziehungen zwischen Kund*innen und Berater*innen müssen transparent und historisch belegt sein.
- Das Dossier der Kund*innen mit allen Empfehlungen, Verkäufen und Analysen wird für Kund*innen und Berater*innen einsehbar.
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